Die Tätigkeit umfasst u. a.
Seit dem Jahre 1998 bin ich Fachanwalt für Arbeitsrecht. Bedingt durch meine langjährigen Tätigkeiten in diesem Fachgebiet und fortlaufender Weiterbildung verfüge ich über ein großes Maß an Erfahrung in dieser Rechtsmaterie.
Ich lege großen Wert auf eine qualifizierte Beratung meiner Mandanten. Dies sind sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Im Falle eines Rechtsstreites ist neben einer hohen juristisch-fachlichen Kompetenz auch eine erhebliche soziale Kompetenz auf Seiten des Anwalts gefordert, um eine ziel- und ergebnisorientierte Lösung finden zu können.
Die Tätigkeit umfasst u. a.
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In diesem Bereich mit seinen oft menschlich und juristisch
schwierigen Problemen kommt der Erzielung einvernehmlicher Lösungen anstehender Probleme oberste Priorität zu, um trotz juristischer Auseinandersetzungen Kindern den Umgang mit beiden Elternteilen ermöglichen zu können. Gleichzeitig muss den Betroffenen zu Ihrem Recht verholfen werden.
Die Tätigkeit umfasst u. a.